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Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung

Dieser Text beschreibt Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung.


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Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Artikel

BITV steht für Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung. Diese Verordnung ist eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG ). Die Regelungen des BITV gelten für alle Internetauftritte sowie alle öffentlich zugänglichen Intranetangebote von Behörden der Bundesverwaltung (§1).

Buch-Tipp: Abitur 2008 - EAN (Erweiterte Anforderungen) ~ Aufgabensammlung zur zentralen Abiturprüfung Mathematik an Fachgymnasien Wirtschaft, Gesundheit und Soziales Eine Beschreibung zum Buch "Abitur 2008 - EAN (Erweiterte Anforderungen) ~ Aufgabensammlung zur zentralen Abiturprüfung Mathematik an Fachgymnasien Wirtschaft, Gesundheit und Soziales" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu...

Definition der Kriterien

Die Bestimmungen der BITV basieren ausdrücklich auf den Zugangsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG 1.0) des World Wide Web Consortium vom 5. Mai 1999 (Anlage zur BITV vom 23. Juli 2002).

Dabei orientiert sich die BITV an den Prioritätsstufen der WCAG. Alle Anforderungen der Prioritäten 1 und 2 der WCAG sind von sämtlichen Bereichen der betroffenen Webangebote zu erfüllen. Zentrale Navigations- und Einstiegsangebote müssen zusätzlich die Anforderungen der Priorität 3 erfüllen (§3BITV).

Buch-Tipp: Aufgabenheft Reiten : Anforderungen und Kriterien im Deutschen Turniersport gem. LPO (Nationale Aufgaben), Inhalt Um ausführliche Informationen zum Buch "Aufgabenheft Reiten : Anforderungen und Kriterien in dem Deutschen Turniersport gem. LPO (Nationale Aufgaben), Inhalt" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zum entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet.

Fristen für die Umsetzung

Spätestens bis zu dem 31. Dezember 2005 müssen sämtliche öffentlich zugänglichen Webauftritte des Bundes barrierefrei sein. Angebote, die sich speziell an Behinderte richten, müssen die Anforderungen ab dem 31. Dezember 2003 erfüllen. Neu erstellte bzw. grundlegend überarbeitete Angebote müssen die Anforderungen von Beginn an erfüllen.

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